Artikel zum Thema: LG Darmstadt

27.09.2013

Urteil

Ein Anruf am Arbeitsplatz - und der gesetzliche Unfallschutz ist futsch!

Ein Anruf am Arbeitsplatz - und der gesetzliche Unfallschutz ist futsch!

Während privater Telefonate am Arbeitsplatz sind Beschäftigte nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf hat das hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestanden (AZ: L 3 U 33/13).» weiterlesen